Fakten zu Windkraftanlagen

Die hier aufgeführten Informationen entstammen

Hörbare Geräuschentwicklung

Windkraftanlagen erzeugen im Mittel hörbare Geräusche von 103 dB(A). Dieser Wert wird nach Norm in der Nähe der Nabe gemessen. Bei einer angenommenen Bebauung in 410 m Entfernung wird noch ein Wert von ca. 40 dB erreicht. Das entspricht den Nacht-Immissionsrichtwerten der TA Lärm (Konkretisierung der Forderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes) für allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete. Für Dorfgebiete liegt dieser Richtwert (Grenzwert) bei 45 dB.

Zum Vergleich: Ein Roboter-Rasenmäher erreicht Schallpegel von über 58 dB(A) (abhängig vom Modell).

Infraschall

Als Infraschall wir Schall unter 20 Hertz (Hz) bezeichnet, bei dem vom Menschen keine Tonhöhe mehr festgestellt werden kann. Je geringer die Frequenz ist (also weniger Hertz), desto höher muss der Schalldruck (gemessen in dB) sein, damit Menschen diesen Schall überhaupt noch wahrnehmen können.

Eine moderne 1 MW-Windkraftanlage emittiert im Abstand von 250 Metern bei einer Frequenz von 20 Hz und einer Windgeschwindigkeit von 15 m/s 65 dB Infraschall. Die Hörschwelle liegt bei 71 dB. Auch bei niedrigeren Frequenzen blieben die Emissionen im Versuch weit unter der Hörschwelle.

Windenergieanlagenplanung in Lemgo

  • Die von Bürgerinitiativen in Lemgo angeführten Dimensionen bei Windenergieanlagen sind nur beispielhaft. Die 3-MW-Anlage Enercon 115 hat eine Nabenhöhe zwischen 92 und 149 m und einen Rotordurchmesser von 115 m. Es wäre aber auch möglich, kleinere Anlagen zu installieren. Z. B. Enercon E-70, Nabenhöhe 57 - 113 m, Rotordurchmesser 71 m (Gesamthöhe max. 149 m) oder Senvion MM92, Nabenhöhe 68 - 100 m, Rotordurchmesser 92,5 m (Gesamthöhe max. 147 m)

Essay: Windenergie im Gegenwind

In den vergangenen Jahren hat die Windenergiebranche einen beachtlichen Aufschwung genommen. In Deutschland wuchs die Gesamtnennleistung der jährlich installierten Windenergieanlagen (WEA) kontinuierlich: Sie betrug 1997 immerhin schon 420 MW, überschritt 1999 die Gigawatt-Marke mit 1568 MW und steigerte sich über 1665 in 2000, 2627 MW in 2001 auf 3247 MW in 2002. Ähnlich verlief auf etwas niedrigerem Niveau die Entwicklung in Spanien, wo im Jahr 2002 ein Maximum von 1493 MW erreicht wurde, während im "klassischen" Windenergieland Dänemark im genannten Zeitraum die Jahreswerte zwischen dem Minimum von 115 MW in 2001 und dem Maximum von 603 MW in 2000 schwankten, mit 530 MW in 2002. (Sonne, Wind & Wärme (SWW) 6/2003). Für 2003 liegen mir im Februar 2004 noch keine Werte vor, doch wird für Deutschland deutlich weniger als in 2002 erwartet, etwa 2000 bis 2500 MW an neuen Anlagen, wofür es mehrere Gründe gibt (s. u.). Trotzdem dürfte Deutschland seinen Spitzenplatz in der Windenergie-Weltrangliste noch behaupten. Ende 2002 war die 10-GW-Marke mit einer Gesamtnennleistung von 11968 MW überschritten, das waren 37,4 % der weltweit installierten Gesamtleistung von 32037 MW; Spanien folgte auf Platz 2 mit 5043 MW, die USA auf Platz 3 mit 4674 MW, gefolgt von Dänemark mit 2880 MW (SWW 5/2003). Dafür ist Dänemark der größte Exporteur von Windenergieanlagen mit den Marken Vestas und NEG Micon, die zurzeit eine "Elefantenhochzeit" vorbereiten, mit einem Weltmarktanteil von ca. 35 % (SWW 1/2004).

Parallel zur geschilderten quantitativen Entwicklung verlief die technische Entwicklung zu immer größeren WEA. Dabei wächst die Nennleistung primär mit dem Quadrat des Rotordurchmessers, also proportional zur Rotorfläche. Die flächenspezifischen Leistungen schwanken allerdings technisch bedingt beträchtlich, bei Großanlagen etwa zwischen 300 und 500 Watt pro Quadratmeter. Begann die Entwicklung mit Anlagen von wenigen zig Kilowatt bis 100 kW, so wurde diese Grenze bald überschritten. Die größten Stückzahlen erreichten bisher Anlagen von 500 kW bis 900 kW, so allein von den dänischen Vestas /NEG Micon 6664 und von der deutschen Enercon 3573 Anlagen von weltweit insgesamt über 11000 WEA dieser Leistungsklasse, die ihren Zenit aber überschritten hat. Seit Ende der 90er Jahre geht der Trend zu Anlagen von 1000 kW = 1 MW bis zu rund 3 MW, mit Rotordurchmessern bis um 90 m. Insbesondere für den Offshore-Einsatz sind Anlagen bis 5 MW in der Entwicklung, so die Enercon E 112 mit 4,5 MW und die Repower 5M mit 5 MW Nennleistung. Die erste hat einen Rotordurchmesser von 112 m und die Gondel mit den drei Rotorblättern von je 20 t wiegt 504 t, während die zweitgenannte 125 m Rotordurchmesser und eine Gesamtgondelmasse von 350 t aufweist. Die Prototypen werden zwar an Land errichtet, doch ist klar, dass der Straßentransport von rund 60 m langen Rotorblättern über längere Strecken im Gegensatz zum Seetransport kaum möglich ist.

Soviel zu den bisherigen Erfolgen und der durchaus faszinierenden Entwicklung der Windenergie. Doch nun zu den Problemen und dem "Gegenwind" seitens der Windenergiegegner, die die Probleme natürlich hochspielen, sowie der daher in Deutschland zu erwartenden Flaute für die WEA-Branche, die diese mit Erhöhung des Exports zu kompensieren versuchen wird.

Probleme bei der - insbesondere weiterhin verstärkten -Windenergienutzung können nicht geleugnet werden. Zunächst rein technische: Bei WEA der 500/600 kW-Klasse traten bisher schon innerhalb der ersten 5 bis 6 Betriebsjahre gehäuft Getriebeschäden auf, insbesondere verursacht durch schnell wechselnde Stoßbelastungen aufgrund der Launen böig wehenden Windes. Bei Anlagen der MW-Klasse, die erst ab 1999 ihren Aufschwung nahmen und daher größtenteils noch nicht so lange in Betrieb sind, deutet sich das ebenfalls schon an. Die dafür nötigen wie auch andere Reparaturen führen allerdings stets nur zum zeitweiligen Ausfall einzelner Anlagen und damit zu einer nur etwas verringerten Verfügbarkeit der Windenergie insgesamt. Nach einer Untersuchung an 239 WEA der Größen 300 bis 750 kW und 64 WEA von über 750 kW ergaben sich unter Berücksichtigung aller Abschalt- und Störungszeiten Verfügbarkeiten von 98,39 % bzw. 96,57 % der Jahresstundenzahl (SWW 1/2004).

Schwerer wiegt die mangelnde Verfügbarkeit des Windes selbst. Kurzfristige lokale Schwankungen mitteln sich großflächig weitgehend heraus. Das setzt aber voraus, dass der Ausgleich über größere Strecken über das Stromnetz erfolgen kann. Häufig unterschreitet der Wind aber auch großräumig die Minimalgeschwindigkeit von ca. 4 bis 5 m/s (14,4 - 18 km/h), bei der die Anlagen zu laufen beginnen, und erreicht auch nicht immer die Geschwindigkeit von 10 bis 12 m/s (36 - 43,2 km /h), die für die Nennleistung der WEA i.a. mindestens erforderlich sind, bleibt jedenfalls im Tagesmittel meistens deutlich darunter. Das führt dazu, dass die Vollaststundenzahl durchschnittlich nur bei etwa 1/6 bis 1/5 der Jahresstundenzahl von 8760 Stunden liegt. Für das Jahr 2002 ergibt sich aus der WEA-Stromproduktion von 16,8 Mrd. kWh (Fischer Weltalmanach 2004 (FWA 04), Spalte 1266) und der Ende des Jahres installierten Nennleistung von 11968 MW (s.o.), von der knapp die Hälfte des Zubaus in 2002 wegen des späteren Betriebsbeginns, also rund 1500 MW in Abzug zu bringen sind, eine Volllaststundenzahl von (16800 MWh/a)/(10,468 MW) = 1605 h/a, also rund 1600 Volllaststunden im Durchschnitt aller (landgestützten) WEA in Deutschland. An günstigen Standorten und bei den in Planung befindlichen Offshore-Anlagen kann natürlich deutlich mehr erwartet werden.

Das schwankende Windenergieangebot erfordert freilich die Bereitstellung einer entsprechenden "Regelleistung" im Kraftwerkspark zusätzlich zu der wegen des tages- und jahreszeitlich schwankenden Bedarfs ohnehin vorhandenen. Angesichts eines Beitrags der Windenergie von nur 2,89 % zur Bruttostromerzeugung von 581 Mrd. kWh in 2002 (FWA 2004, a.a.O.), was wegen der langen Flaute 2003 trotz höherer Gesamtnennleistung vermutlich nicht viel mehr war, ist das Problem jetzt eher noch marginal. Es wird aber von den Windenergiegegnern gegen den weiteren Ausbau ins Feld geführt bis hin zu der Behauptung, dass die WEA praktisch keine Kohlendioxidentlastung der Atmosphäre bewirken, weil die Kraftwerke auf fossiler Basis (Kohle, Öl oder Erdgas) weiter laufen müssten (s. z.B. im Internet www.sturmlauf.de, eine gegen die Windenergie "sturmlaufende" Initiative). Dass das unsinnig ist erhellt daraus, dass der Windstrom ja ins Netz eingespeist und abgenommen wird und deshalb die Leistung anderer Kraftwerke zurück gefahren werden kann und muss, kann doch der Überschuss nicht gespeichert werden, außer in begrenztem Umfang in Pumpspeicherwerken, die die dann zur kurzfristigen und relativ kurzzeitigen Deckung von Bedarfsspitzen herangezogen werden können (Spitzenlast-Kraftwerke). (Vgl. zu dieser Problematik auch: Kirchliches Umweltmagazin FORUM Nr. 69 S. 16 f.) Nun sind Mittellastkraftwerke (i.a. auf Steinkohlebasis, neben den Grundlastwerken auf Basis von Braunkohle und noch Kernenergie) für den Ausgleich relativ kurzfristiger Schwankungen nicht gut geeignet. Da aber ein Großteil des bestehenden deutschen Kraftwerksparks in den nächsten Jahren auch bei weiterer Strombedarfsreduktion durch neue Kraftwerke ersetzt werden muss, sollten dies überwiegend oder zum großen Teil schneller auf Schwankungen des Bedarfs reagierende Gaskraftwerke mit Gas- und Dampfprozess (GuD-Kraftwerke) sowie dezentrale kleinere Biomasse-Kraftwerke sein, die zudem noch das Verbundnetz entlasten würden. Übrigens sollte nicht vergessen werden, dass viele Grundlastwerke während der trockenen Hitzeperiode im Sommer 2003 wegen nicht ausreichender Kühlmöglichkeit mit stark gedrosselter Leistung fahren mussten und daher auch eine entsprechende Reservekapazität von Regelkraftwerken benötigten, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Je weniger dezentral die WEA angesiedelt sind, desto mehr Netzprobleme für die Durchleitung des Stroms werfen sie freilich auf. Schon jetzt herrscht - entsprechend der unterschiedlichen "Windhöffigkeit" - ein starkes Nord-Süd-Gefälle in Deutschland. Dies wird durch den in Vorbereitung befindlichen und zu erwartenden Offshore-Einsatz noch verstärkt werden, zumal die Binnenlandstandorte knapp werden, nicht zuletzt wegen des Widerstandes von Natur- und Landschaftsschützern und betroffener Bevölkerungsgruppen gegen die sogenannte "Verspargelung" der Landschaft sowie gegen Geräuschbelästigung und Schlagschattenwurf. Neue von Großkraftwerken ausgehende Hochspannungsmast-Trassen haben in der Vergangenheit hingegen in der Landschaft offenbar nicht sonderlich gestört! Ende 2002 waren in Europa 11 Offshore-Windparks mit insgesamt 255,8 MW Nennleistung in Betrieb, der größte davon „Homs Rev“ mit allein 160 MW von 80 WEA je 2 MW vor der Westküste Dänemarks (SWW 2/2003). In konkreter Planung befanden sich 2002 in Europa ohne Deutschland 19 weitere Offshore-Projekte mit insgesamt 2,7 GW Nennleistung (ebenda), von denen 277,2 MW im Jahr 2003 installiert wurden (SWW 2/2004). Darüber hinaus gibt es viele vorgesehene Standorte insbesondere rund um die Inseln Großbritanniens und Irlands, für die noch keine Angaben über die maximale Ausbauleistung gemacht wurden (SWW 2/2003). Vor dem deutschen Küstengebiet gab es bisher noch keine Offshore-Parks, doch 21 Nordseeprojekte über rund 22 GW und 10 Ostseeprojekte über ca. 4,4 GW Gesamtnennleistung, von denen 4,5 MW vor Wilhelmshaven und 2,3 MW in Breitling vor Rostock in 2004 als bescheidener Anfang realisiert werden sollen (SWW 7/2003). Das bestehende Netz soll noch 2 bis 3 GW aufnehmen können, darüber hinaus wäre ein Netzausbau erforderlich, was als technisches Hindernis gegen den Offshore-Aufbau ins Feld geführt wird. Aber haben nicht die Kernkraftwerke desgleichen erfordert, ohne dass dies je als Hindernis angesehen wurde? Wie im Landesinneren gibt es aber gegen Offshore-Anlagen auch Bedenken aus Naturschutzgründen. Diese sollten aber nicht als "Generalargument" dagegen missbraucht werden, bedürfen allerdings der Prüfung und Abwägung im Einzelfall. So haben z.B. BUND und NABU gegen den schon genehmigten 240 MW-Bürger-Windpark Butendiek ca. 30 km vor Sylt Widerspruch eingelegt und nach dessen Abweisung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht. Übrigens hat auch die Seeschifffahrt wegen eventueller Kollisionsgefahr Bedenken gegen einige Offshore-Windparks. Ein im Interesse der Hersteller liegender zügiger Offshore-Aufbau ist daher in den deutschen Seegebieten vorerst wohl nicht zu erwarten. Die vorhandenen Produktionskapazitäten könnten durch "Repowering" im Binnenland genutzt werden, indem ältere WEA von weniger als 500 kW Nennleistung schon vor Erreichen der "Altersgrenze" von ca. 20 Jahren durch WEA der Megawattklasse ersetzt werden. Da neben der Firma Repower auch alle anderen Hersteller in den Bereich über 1,5 MW vordringen, wird das ein hart umkämpfter Markt sein. Wie stark der lokale Widerstand gegen Repoweringmaßnahmen sein wird, bleibt abzuwarten. Auch muss ihre von den standortspezifischen Windverhältnissen abhängige Wirtschaftlichkeit im Einzelfall geprüft werden, wachsen mit zunehmender Größe der WEA doch auch die Investitionskosten. Zum Vergleich seien die spezifischen Kosten für drei Binnenland- und eine Offshore-WEA aufgeführt. Für eine schon 1994 im Kaiser-Wilhelm-Koog errichtete Tacke 600 von 600 kW betrugen die Investitionskosten 1,2 Mio. DM, also 2000 DM/kW oder rund 1000 Euro pro Kilowatt installierter Nennleistung (SWW 1/2003); Für zwei WEA E 66 von Enercon von je 1800 kW auf dem Schauinsland wird ein Wert von 4,5 Mio. Euro angegeben (SWW 10/2003) und somit 1250 Euro/kW; hingegen beliefen sich die Gesamtinvestitionskosten von 17 E 66 im Windpark Rhede bei Papenburg auf 50,9 Mio. Euro, also je WEA von 1800 kW Nennleistung auf 3 Mio. Euro, was 1667 Euro/kW ergibt; die 2MW-Offshore-WEA in Homs Rev schlugen mit 1683 Euro/kW nur wenig höher zu Buche (SWW 1/2004), wobei allerdings nicht sicher ist, ob sich die angegebenen Kosten stets auf den gleichen Leistungsumfang beziehen. Übrigens war das Betriebsergebnis der TW 600 mit gut 13 Mio. kWh in 9 Jahren und damit durchschnittlich 2400 Volllaststunden pro Jahr an dem genannten Standort sehr zufrieden stellend. Angesichts des hohen Investitionsvolumens für Großanlagen wird die Finanzierung schwieriger. Die Banken zeigen eine zögerliche Haltung gegen Windenergieanlagen und verlangen immer mehr Sicherheiten und Auflagen (SWW ll/2003), nicht zuletzt verursacht durch politischen Gegenwind, u.a. im Zusammenhang mit der immer noch anstehenden Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Nur für Solarenergie ist hierfür ein Vorschaltgesetz verabschiedet und seit dem 1. Januar 2004 in Kraft, wodurch ein "Fadenriss" nach Abschluss des 100000-Dächer-Programms vermieden werden kann. Auf dem Windenergiesektor hingegen hat sich bei der Vorbereitung der EEG-Novelle Wolfgang Clement gegenüber dem Umweltministerium weitgehend durchgesetzt. Er war schon im Vorfeld mit unsachlicher Polemik gegen die "Subventionen" für die Windenergie hervorgetreten, wie übrigens in NRW auch Jürgen Rüttgers, obwohl beide Politiker sicher wissen, dass - im Gegensatz zu den Kohlesubventionen - von staatlichen Subventionen gar keine Rede sein kann. Denn die erhöhte Vergütung für Windstrom - ursprünglich I7 Dpf/kWh bzw. 8,7 ct/kWh - wird ja durch Umlage auf die Stromkunden aufgebracht, was jedenfalls bisher nur eine marginale Erhöhung des Strompreises bewirkt hat. Das zeigt folgende Überschlagsrechnung: Eine Verteuerung des Windstroms gegenüber Strom aus konventionellen Quellen - deren externe Kosten im Strompreis nicht enthalten sind, aber nach einer von der EU-Kommission veröffentlichen Studie bei Kohlestrom bis zu 7 ct/kWh, bei Gasstrom bei 2,4 ct/kWh liegen, bei Windstrom aber nur 0,16 ct/kWh betragen (nach „Stromthemen“ 170 vom 23.10.2003) - von schätzungsweise 5 ct/kWh ergibt in der Summe für die rund 17 Mrd. Wind-kWh in 2002 (s.o.) zwar immerhin 850 Mio. Euro. Umgelegt auf den Netto-Verbrauch von 514,7 Mrd. kWh in 2002 (FWA 2004 Sp. 1266) ergibt sich jedoch eine Verteuerung von nur rund 0,17 ct/kWh. Dies sollte man ins Verhältnis zum jetzigen Endverbraucherpreis setzen. Der betrug z.B. bei den Stadtwerken Bielefeld im Jahr 2003 einschließlich Mehrwertsteuer 13,5 ct/kWh bei Verbrauch von mehr als 7000 kWh/a, 14,12 ct/kWh von 2000 bis 7000 kWh/a und 17,19 ct/kWh bis 2000 kWh/a, auf ggf. auf Wunsch zuzüglich 4,62 ct/kWh für garantierten Ökostrombezug aus regenerativen Quellen. Selbst wenn die lndustriekunden wegen zahlreicher Ausnahmen und Sonderkonditionen mit knapp der Hälfte des Gesamtverbrauchs (241 Mrd. kWh, a.a.O.) herausgenommen werden, ergibt sich für die übrigen Verbraucher nur eine Erhöhung von maximal 0,34 ct/kWh. Das würde bei einem für Privatverbraucher-Haushalte typischen Jahresverbrauch von 2000 bis 3000 kWh 6,80 bis 10,20 Euro im Jahr ausmachen, mit Mehrwertsteuer ca. 7,70 bis 11,80 Euro. Demgegenüber könnten bei vorstehender Preisgestaltung z.B. beim Sprung des Verbrauchs von knapp 2000 kWh auf 2200 kWh Jahresverbrauch sogar 33 Euro weniger bezahlt werden - was leider nicht gerade zum Energiesparen anreizt. Die Gegner der Windenergie kreiden ihr allerdings wesentlich höhere Belastungen für die Verbraucher an, so z.B. die oben schon erwähnten "Sturmläufer": "Die Mehrkosten betrugen 19,20 Euro in 2002 (Update im Februar 2004: 18,90 Euro in 2003) für jeden Bundesbürger (zur Bereicherung der Windkraft-Industrie, denen weder ein ökologischer noch ein volkswirtschaftlicher Nutzen gegenüber steht.)" (Zitat aus der o.a. Internetseite www.sturmlauf.de). Sie rechnen vermutlich folgendermaßen: Die ca. 17 Mrd. kWh aus Wind je 8,7 ct/kWh Einspeise-Höchstvergütung ergeben 1,479 Mrd. Euro, verteilt auf die rund 82 Millionen Einwohner in der Bundesrepublik macht rund 18 Euro pro Person und Jahr, mit Mehrwertsteuer sogar fast 21 Euro, also etwa den von "Sturmlauf" mit wohl etwas anderen Eingabedaten ins Feld geführten Betrag. Diese Rechnung ist ebenso einfach wie auch falsch. Erstens ist statt mit der Höchst- nur mit der Mehrvergütung von ca. 5 ct/kWh zu rechnen (s.o.), was einen Jahresbetrag von 10,35 Euro/Person bzw. mit Mehrwertsteuer 12,00 Euro/Person ergibt. Das wäre aber nur die pro Kopf der Bevölkerung umgelegte volkswirtschaftliche Gesamtbelastung, die so einfach nicht zurechenbar ist. Zweitens nämlich kam den privaten Haushalten nur ihr 25,6%iger Anteil am Stromverbrauch direkt zugerechnet werden, das sind 132 Mrd. kWh (FWA 2004, Sp. 1265). Dies verteilt sich auf rund 22,5 Mio. Familien zu durchschnittlich 3,7 Personen in Deutschland, die im Durchschnitt also rund 5870 kWh im Jahr verbrauchen. Davon entfallen aber nur 3 % auf Windstrom (s.o.), das sind 176 kWh, was bei den zusätzlich für Windstrom aufzubringenden 0,05 Euro/kWh pro Jahr und Haushalt 8,80 Euro bzw. mit Mehrwertsteuer 10,20 Euro ausmacht, pro Person des 3,7-Personen-Durchschnittshaushalts also 2,76 Euro. Wälzt man die Windstrom-Belastung der Industrie weitgehend auf die privaten Verbraucher ab (wie oben im vorvorigen Absatz), so würden sich diese Beträge knapp verdoppeln. Andererseits kommt ein normaler 3-4-Personen-Haushalt, der einigermaßen mit stromsparenden Geräten ausgerüstet ist, durchaus mit etwa der Hälfte des hier zugrunde gelegten Jahresverbrauchs aus, also z.B. mit etwa 3000 kWh/a, was die Werte wiederum fast halbiert. 10 bis 11 Euro pro Haushalt und Jahr nach dieser Rechnung stellen daher eine realistische Jahresbelastung durch die Windenergie für einen solchen Haushalt dar, in guter Übereinstimmung mit dem auf andere Weise gewonnenen Wert von 11,80 Euro oben. Die Verteuerung der Stromrechnung dürfte demnach auch bei weiterem Ausbau der Windenergie für die meisten Endverbraucher durchaus verkraftbar sein und kann bei vielen durch bewusste Sparbemühungen noch kompensiert oder gar überkompensiert werden, ist doch der oben ermittelte Durchschnitts-Stromverbrauch der privaten Haushalte noch unnötig hoch. Trotzdem soll die Windkraftförderung, die neben Clement auch andere Politiker für zu hoch halten, in den nächsten Jahren zurück gefahren werden, indem die Vergütungssätze in Zukunft pro Jahr um 2% reduziert werden sollen (SWW 10/2003). Zudem sieht die EEG-Novelle nach dem Entwurfsstand im Herbst 2003 die Reduktion der standortabhängigen Laufzeit nur die Maximalvergütung von 8,7 ct/kWh von 20 auf höchstens 15 Jahre vor sowie die Absenkung der Basisvergütung für ertragreiche WEA von 5,9 auf 5,5 ct/kWh (Solarbrief 3/03 des Solarenergie Fördervereins). Zum Vergleich seien einige Vergütungssätze in anderen europäischen Ländern aufgeführt (in ct/kWh): Belgien 5,0 - 7,5, Dänemark 3,3 - 8,1, Frankreich 3,05 - 8,38, Griechenland 6,5 - 7,32, Italien 12,2, Niederlande 7,71, Portugal 4,31 - 8,29 und Spanien 6,28 - 6,69 (SWW 12/2002). Die EEG-Novelle ist aber immer noch nicht verabschiedet, so dass einerseits keine Planungssicherheit für die Windenergiebranche gegeben ist, andererseits aber noch Einflussmöglichkeiten bestehen. Das betrifft insbesondere auch einen Punkt in § 5 des Entwurfs, der die Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren-Energie-Anlagen nach den Vorschriften des Gesetzes nur zu vergüten, wenn sie ihn abgenommen haben, anstatt wenn er ihnen angeboten wird, wie es ursprünglich im Entwurf vorgesehen war (Rundmail des Solarenergie Fördervereins vom 19.12.2003)! Ferner wird nicht nur in Baden-Württemberg, aber dort besonders, die Windenergie "verteufelt". Dort hat sich der oberste Teufel selbst (Vorname Erwin, Ministerpräsident) zum Naturschützer gegen die Windenergie aufgeschwungen, wenn sie auch in seinem Land nur ca. 0,3 % der Stromversorgung ausmacht gegenüber ca. 60 % aus Kernkraftwerken. Die zwei oben bereits erwähnten E 66-WEA auf dem Schauinsland waren ordnungsgemäß genehmigt und in Bau befindlich und sind inzwischen fertiggestellt. Doch sie waren Teufel offenbar ein Dorn im Auge. Er verlangte den Widerruf der Baugenehmigung durch das zuständige Wirtschaftsministerium, das das Widerrufsverfahren inzwischen eingeleitet hat (SWW 10/2003). Ob der Ministerpräsident zu dem Widerruf bereit wäre, wenn er die zu erwartende Entschädigung angesichts des Gesamtwerts der beiden Anlagen von 4,5 Mio. Euro aus eigener Tasche zu begleichen hätte? In die gleiche Kerbe wie Teufel haute auch Brandenburgs Umweltminister (!) Birthler, der in der Bildzeitung "randaliert" haben soll: "Am liebsten würde ich alle Windkraftanlagen wieder umlegen. Sie verschandeln die Landschaft, fressen Milliarden Subventionen, Arbeitsplätze entstehen kaum, der Strom wird teurer", und sich gegen die Kosten für den Netzausbau gewandt hat, die insbesondere in den ostdeutschen Ländern nicht zu tragen seien (zitiert nach SWW 10/2003). Der niedersächsische Umweltminister Sander soll in einem Rundfunkinterview den geplanten Offshore-WEA in der 12-Seemeilen-Zone eine Absage erteilt haben, die "keine Chance auf Genehmigung" hätten, ebenso seien auch einige Projekte in der darüber hinaus gehenden Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) nicht genehmigungsfähig. Sein Ministerium hat allerdings daraufhin erklärt, dass alle Projekte ein ordnungsgemäßes Genehmigungsverfahren durchlaufen würden. (SSW 10/2003) Was dabei herauskommt, bleibt abzuwarten. Jedenfalls ziehen so einige einflussreiche Politiker am gleichen Strang mit den großen deutschen Energieversorgungsunternehmen, die bei der anstehenden Erneuerung des deutschen Kraftwerksparks lieber auf konventionelle Großkraftwerke setzen. Auch nicht wenige Bürger und Bürgerinitiativen wenden sich gegen die Windenergie, überwiegend wegen "Landschaftsverschandelung", "Überteuerung" der Windenergie und dadurch die höheren Kosten für die Verbraucher (dazu s.o.), mögliche Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit, Belästigung der Anlieger durch Geräusche und Schattenwurf (wogegen allerdings Mindestabstände von Wohnbebauung vorgeschrieben sind). Einige versteigen sich zu der Behauptung, dass die WEA nicht mehr Energie liefern als für ihre Herstellung verwendet wurde. >abbr title="Meines Wissens">M.W. beträgt aber die "Energiewiedergewinnungszeit" für die älteren, kleineren Anlagen ca. 2 Jahre, der auf eine Lebensdauer von 20 Jahren bezogene "Erntefaktor" also 10. Doch habe ich weder dafür noch für die neueren Großanlagen belastbare Detailberechnungen, die sehr wünschenswert wären. Überschlagsmäßig könnte man dazu die folgende Betrachtung anstellen: Der spezifische Energieverbrauch in Deutschland beträgt 241,3 kg Steinkohleeinheiten je 1000 Euro BIP, umgerechnet sind das 1964 kWh, aufgerundet 2000 kWh (FWA 2004, Sp. 1251). Legt man diesen auch für die Herstellung und Errichtung einer WEA mit spezifischen Kosten von 1600 Euro pro kW zugrunde, so ergibt das 3200 kWh/kW oder 3200 Volllaststunden, also auch bei mittlerer Standortqualität mit 1600 Volllaststunden pro Jahr rund zwei Jahre als "Energiewiedergewinnungszeit", was in der Tat bei einer Lebensdauer von 20 Jahren den Erntefaktor 10 ergibt. Bei kostspieligen und energieintensiven Reparaturen wie z.B. vorzeitigen Getriebeersatz (s.o.) wird dieser natürlich etwas vermindert. Dies sind natürlich nur grobe Abschätzungen, die durch Detailberechnungen für die Erzeugung der verschiedenen Rohmaterialien (Stahl, Beton, Kupfer, Glas- und Kohlefaser, Kunststoffe), ihre Verarbeitung zu den einzelnen Komponenten der WEA (Turm mit Fundament, Rotoren, Gondel, Generator, ggf. Getriebe, wenn nicht getriebelose WEA, Stromumrichter, Netzanschluss), den Transport und die Errichtung ersetzt werden müssten, zuzüglich noch des Wartungsaufwands. Aber die Unhaltbarkeit der von einigen Windenergiegegnern in die Welt gesetzten o.a. Behauptung scheint mir mit dieser Abschätzung doch hinreichend erwiesen. Berechtigte Naturschutz- und Anwohnerbelange müssen selbstverständlich berücksichtigt werden, das sei abschließend betont. Sie dürfen aber nicht pauschal vorgeschoben werden, um die Windenergie einem Gegenwind auszusetzen, damit andere Schäfchen ins Trockene gebracht werden können. Ohne jede Umweltbelastung ist heutige und zukünftige Energieversorgung nicht möglich, es kommt aber darauf an, sie in Ansehung aller damit zusammenhängenden Probleme zu minimieren.

Nachtrag März 2004: Inzwischen liegen mir WEA-Daten für das vergangene Jahr vor. Tatsächlich wurden in 2003 Windenergieanlagen mit insgesamt 2644,53 MW Nennleistung installiert, also etwas mehr als zuvor erwartet (s.o.). Die meisten gehörten zu den Klassen von 1,5, 1,8 und 2,0 MW, davon 46 Anlagen mit insgesamt 81 MW im Repowering-Bereich (SWW 3/2004). Damit ist bis Ende 2003 die Gesamtnennleistung der WEA in Deutschland auf 14612 MW oder rund 14,6 GW gestiegen. Im Hinblick auf Standortprobleme im Binnenland dürfte sich das Repowering ausweiten. Die besten Zukunftsaussichten liegen aber wohl bei den Offshore-Anlagen. Ende 2003 waren davon in Europa 533 MW am Netz. Konkrete Projekte bis 2006 sehen einen Ausbau auf 3074 MW vor europäischen Küsten von Spanien bis Schweden vor und "politische Ziele" auf EU-Ebene für Offshore-WEA sehen bis 2010 10500 MW und bis 2020 29600 MW vor (SWW 3/2004).

Quelle: Prof. Dr. rer. nat. Karl- Friedrich Saur, Hochschule OWL, ehem. Rektor, Fachgebiet Physik einschl. Kerntechnik